Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA)

xLog Boating · Version 0.3 · Stand 24. September 2026


1. Wer wir sind, und was dieser Vertrag regelt

xLog Boating wird bereitgestellt von:

xLogical Apps GmbH
Kopernikusstraße 15
63500 Seligenstadt
Deutschland
Handelsregister: HRB 59218, Amtsgericht Offenbach am Main
USt-IdNr.: DE464050306
Telefon: +49 151 19607577
E-Mail: support@xlog-boating.com

(„wir", „uns", „unser").

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA") regelt Ihre Nutzung der Anwendung xLog Boating und der über sie bereitgestellten Kartendaten. Er ist der Lizenzteil Ihres Vertrags mit uns: Zusammen mit den Nutzungsbedingungen bildet er einen Vertrag zwischen Ihnen und uns. Übertragen wir diesen Vertrag nach Abschnitt 15 der Nutzungsbedingungen auf ein anderes Unternehmen, geht diese EULA mit über.

Ihre kaufmännische Beziehung (Abonnement, Preis, Zahlung, Verlängerung, Kündigung, Erstattungen, Haftung und anwendbares Recht) richtet sich nach unseren Nutzungsbedingungen. Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, beschreibt die Datenschutzerklärung. Diese EULA regelt Ihre Lizenz an der Software und den Seekartendaten: was Sie damit tun dürfen, was nicht, wie lange die Lizenz läuft und was bei ihrem Ablauf gilt. Der Annex trägt die Quellen der Seekartendaten und die Vermerke, deren Wiedergabe die liefernden Organisationen von uns verlangen. Regeln mehrere dieser drei Dokumente denselben Gegenstand, entscheidet die vorstehende Zuordnung: Für Ihre kaufmännische Beziehung zu uns gehen die Nutzungsbedingungen vor, für die Lizenz und die Beschränkungen diese EULA, für die Quellen und die Pflichtvermerke der Annex. In jedem Fall gilt: Der erlaubte Zweck, die Beschränkungen und die Pflichtvermerke in den Abschnitten 4, 7 und 12 dieser EULA und im Annex werden durch die Nutzungsbedingungen nicht verdrängt; soweit sie Vorgaben der hydrographischen Dienste für deren Daten weitergeben, sind sie uns von diesen Organisationen vorgegeben; die Abschnitte 4 und 7 sagen, wo wir eine Vorgabe weiter anwenden.

Vertragssprache. Diese EULA besteht in deutscher und in englischer Fassung. Für Verträge, die auf Deutsch angebahnt und geschlossen werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich; für Verträge in englischer Sprache die englische. Die Pflichtvermerke der hydrographischen Dienste geben wir unverändert in der Sprache wieder, in der sie uns vorgegeben sind; eine deutsche Übersetzung daneben ist als solche gekennzeichnet und dient allein Ihrer Information.

Sie nehmen diese EULA an, bevor Sie den Dienst nutzen. Für den Free-Plan zeigen wir sie Ihnen zusammen mit den Nutzungsbedingungen bei der Registrierung und bitten Sie dann um Ihre Zustimmung. Bevor Sie ein Abonnement abschließen, zeigen wir Ihnen beide Dokumente erneut und bitten Sie um Ihre Zustimmung für Ihr Abonnement. Ohne wirksame EULA wird kein Zugang zum Dienst gewährt.

2. Begriffsbestimmungen

„Anwendung" bezeichnet die Software xLog Boating, wie sie bei Ihnen läuft: die Mobil-Apps für iOS und Android und die Web-Anwendung, die Sie im Browser aufrufen.

„Dienst" bezeichnet die Anwendung zusammen mit allem, was wir Ihnen über sie bereitstellen: den Kartendaten, Ihrem Konto, der Synchronisierung zwischen Ihren Geräten, der Standortfreigabe und den zugehörigen Inhalten. Geht es um das Programm auf Ihrem Gerät oder in Ihrem Browser (installieren, Berechtigungen erteilen, entfernen), sprechen diese Bedingungen von der Anwendung. Geht es um das, was Sie mit uns vereinbaren und nutzen, sprechen sie vom Dienst.

„Seekartendaten" bezeichnet die in der Anwendung dargestellten Seekarteninformationen: Küstenkarten, abgeleitet aus amtlichen Daten, die uns von nationalen hydrographischen Diensten und ihren Koordinierungsstellen geliefert werden, sowie elektronische Binnenschifffahrtskarten (Binnen-ENC) aus den in den Acknowledgements and Notices genannten Quellen. Die aus OpenStreetMap-Daten abgeleitete Basiskarte gehört nicht dazu.

„Gerät" bezeichnet ein Smartphone, Tablet, Notebook, einen Desktop-Computer oder ein vergleichbares persönliches Endgerät.

„Abonnementlaufzeit" bezeichnet für jedes Abonnement dessen Erstlaufzeit und danach jeden weiteren zwölfmonatigen Abrechnungszeitraum, für den es nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen fortbesteht. Halten Sie Abonnements für mehrere Regionen oder Länder, hat jedes Abonnement seine eigene Abonnementlaufzeit.

Wie der Dienst bereitgestellt wird. Wir stellen den Dienst in einem kostenlosen Tarif (Free-Plan) und als kostenpflichtiges Abonnement je Region oder je einzelnem Land bereit. Die Mobil-Apps beziehen Sie über den Apple App Store oder Google Play und installieren sie auf Ihren Geräten; die Web-Anwendung rufen Sie über unsere Website auf. Den Free-Plan stellen wir ohne Seekartendaten bereit, mit einer vereinfachten, aus OpenStreetMap-Daten abgeleiteten Basiskarte; was der Free-Plan umfasst, regelt Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen. Mit einem Abonnement werden die Seekartendaten der gekauften Länder in den Mobil-Apps auf das Gerät heruntergeladen und dort auch ohne Netzverbindung angezeigt; die Web-Anwendung zeigt sie online an und braucht eine Netzverbindung. Aktualisierungen der Seekartendaten, die Synchronisierung zwischen Ihren Geräten und die Standortfreigabe setzen eine Verbindung zu unseren Servern voraus.

Aktualisierungen während der Abonnementlaufzeit. Solange die jeweilige Abonnementlaufzeit läuft, stellen wir Ihnen aktualisierte Seekartendaten für die von diesem Abonnement abgedeckten Länder bereit, wie in Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen beschrieben; Laufzeit und Verlängerung regelt Abschnitt 6 jener Bedingungen, und Abschnitt 9 dieser EULA regelt, was mit dem Ende einer Abonnementlaufzeit geschieht.

3. Lizenz

Wir erteilen Ihnen eine einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, personengebundene Lizenz zur Nutzung des Dienstes zu dem in Abschnitt 4 genannten Zweck:

Für jede dieser Lizenzen gelten die Beschränkungen in Abschnitt 7 und die Folgen von Verstößen in Abschnitt 15.

Die Lizenz gilt weltweit, mit Ausnahme der Gebiete, die jeweils Ausfuhrbeschränkungen, Embargos oder Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder des Vereinigten Königreichs unterliegen. In einem solchen Gebiet dürfen Sie den Dienst nicht nutzen. Die jeweils ausgenommenen Gebiete zeigen wir Ihnen in der Anwendung und auf unserer Website an. Wird ein Gebiet während der Laufzeit Ihres Abonnements neu ausgenommen und beeinträchtigt das Ihre Nutzung nicht nur unerheblich, informieren wir Sie darüber auf einem dauerhaften Datenträger; Sie können den Vertrag dann nach Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich kündigen (Erstattung: Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen). Ein Verstoß gegen diesen Absatz, den Sie weder kannten noch kennen mussten, ist kein erheblicher Verstoß im Sinne von Abschnitt 15.

Die Lizenz wird einer natürlichen Person erteilt. Sie dürfen den Dienst auf bis zu fünf Geräten nutzen, die in Ihrem Eigentum oder in Ihrer Verfügungsgewalt stehen. Wollen Sie ein sechstes Gerät nutzen, geben Sie beim Anmelden auf diesem Gerät einen Platz frei; wollen Sie ein Gerät aus einem anderen Grund entfernen (etwa weil es verloren gegangen ist, verkauft wurde oder nicht mehr genutzt wird), geben wir den Platz auf Ihre Anfrage an support@xlog-boating.com für Sie frei. Die gleichzeitige Nutzung durch mehr als eine Person ist nicht gestattet; wir prüfen das technisch. Die Freigabe eines Geräteplatzes entfernt weder die Anwendung noch Ihre Inhalte von diesem Gerät. Bevor Sie ein Gerät verkaufen oder anderweitig weitergeben, melden Sie sich dort in der Anwendung ab und löschen Sie die Anwendung.

Sie müssen Ihre Zugangsdaten vertraulich halten, dürfen sie nicht weitergeben und dürfen anderen die Nutzung Ihres Kontos nicht ermöglichen.

Alle Rechte, die in dieser EULA nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.

4. Erlaubter Zweck

Die Seekartendaten dürfen Sie nur für die nicht regulierte Navigation nutzen, also für die Positionsbestimmung sowie die Planung, Aufzeichnung und Steuerung der Fahrt von Wasserfahrzeugen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen und nicht dem Code of Practice der britischen Maritime & Coastguard Agency (MCA) unterliegen, der für kleine gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt. Sportboote in privater Nutzung unterliegen regelmäßig keinem von beiden. Wird Ihr Fahrzeug gewerblich genutzt (für Charter, Ausbildung oder Personenbeförderung), prüfen Sie bitte zuerst, ob eine der beiden Regelungen für Sie gilt. Die Grenzen zum SOLAS-Übereinkommen und zum Code of Practice der MCA gehen auf Vorgaben einzelner hydrographischer Dienste für die von ihnen gelieferten Kartendaten zurück; wir wenden sie auf alle Seekartendaten an, weil der Dienst die Daten der einzelnen Ämter im Gebrauch nicht trennt (Abschnitt 7 Nr. 3 und 4 folgen demselben Ansatz).

Die übrigen Funktionen des Dienstes (etwa Bord-Bibliothek, Bootsdaten, Aufgaben und Ausgaben) verwenden keine Seekartendaten. Sie dürfen sie für die Verwaltung Ihres eigenen Fahrzeugs nutzen.

Sie dürfen den Dienst nicht als Ersatz für eine ENC in einem ECDIS nutzen.

5. Was der Dienst ist und was nicht

Bitte lesen Sie diesen Abschnitt besonders aufmerksam. Wer Seekarten auf dem Bildschirm sieht, geht leicht davon aus, dass er ausschließlich damit navigieren kann und dass die Karten vollständig, aktuell und geprüft sind. Für xLog Boating gilt das ausdrücklich nicht; die folgenden Punkte sagen, wo die Grenzen liegen. Weil der Dienst hier von dem abweicht, was Sie sonst erwarten dürften, weisen wir Sie vor Ihrer Vertragserklärung eigens darauf hin und bitten Sie, diese Punkte ausdrücklich und gesondert zu bestätigen: bei der Registrierung für den Free-Plan und erneut, bevor Sie ein Abonnement abschließen. Mit Ihrer Bestätigung werden sie Teil der vereinbarten Beschaffenheit des Dienstes.

xLog Boating ist ein ergänzendes Hilfsmittel für die nicht regulierte Navigation, typischerweise Sportboote in privater Nutzung; den erlaubten Zweck regelt Abschnitt 4.

Sie bleiben für die Navigation Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Sie müssen Reisen anhand amtlicher Seekarten und Veröffentlichungen und nach den Regeln guter Seemannschaft planen und durchführen und dürfen sich nicht allein auf den Dienst als Quelle nautischer Informationen verlassen.

6. Standortfreigabe, Liegewache und Ankeralarm: keine Notdienste

Auch diese Funktionen haben Grenzen, die Sie vielleicht nicht erwarten: Standortfreigabe, Liegewache und Ankeralarm arbeiten nicht lückenlos und sind keine Notdienste. Die folgenden Punkte sind Teil der Beschreibung, die Sie nach Abschnitt 5 gesondert bestätigen.

Der Dienst ermöglicht es Ihnen, die Live-Position eines laufenden Törns über einen Link zu teilen, den Sie selbst verteilen.

Liegewache und Ankeralarm. Die Anwendung kann die Position Ihres Geräts überwachen, während Ihr Schiff festgemacht ist oder, wenn Sie den Ankeralarm einschalten und einen Alarmradius festlegen, während Sie vor Anker liegen, und Sie benachrichtigen, wenn die Position diesen Bereich verlässt.

Sie bleiben für Ihr Schiff verantwortlich. Halten Sie eine den Umständen angemessene Ankerwache und prüfen Sie Ihre Position auch auf anderen Wegen; verlassen Sie sich nicht auf den Dienst als einzige Sicherung gegen Slippen oder Vertreiben.

7. Beschränkungen

Sie dürfen nicht:

  1. den Dienst, die Seekartendaten oder Teile davon verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, verbreiten oder in sonstiger Weise an Dritte übertragen;
  2. den Dienst, die Seekartendaten oder technische Schutzmaßnahmen manipulieren, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder verändern. Das gilt nicht für Handlungen, die Ihnen das Gesetz ungeachtet dieser EULA gestattet. Dazu gehören insbesondere: die Erstellung einer Sicherungskopie der Software, soweit sie für die Sicherung Ihrer künftigen Benutzung erforderlich ist; das Beobachten, Untersuchen und Testen des Funktionierens der Software im Rahmen der Ihnen gestatteten Nutzung; die zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Software notwendigen Handlungen einschließlich der Fehlerberichtigung, soweit wir den Fehler nicht innerhalb angemessener Frist beheben; die Dekompilierung der Software, soweit sie zur Herstellung der Interoperabilität mit anderer Software erforderlich ist; und die Nutzung nach Art und Umfang unwesentlicher Teile der Seekartendaten, soweit sie weder der normalen Auswertung zuwiderläuft noch die berechtigten Interessen der Rechteinhaber unzumutbar beeinträchtigt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; was Ihnen zwingendes Recht gestattet, bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten;
  3. die Seekartendaten systematisch entnehmen oder weiterverwenden oder anders als über den Dienst auf sie zugreifen, soweit Nummer 2 das nicht gestattet. Diese Beschränkung geht auf eine Vorgabe eines der hydrographischen Dienste für die von ihm gelieferten Kartendaten zurück; wir wenden sie auf alle Seekartendaten an, weil der Dienst die Daten der einzelnen Ämter im Gebrauch nicht trennt (Abschnitt 4 folgt demselben Ansatz);
  4. die Seekartendaten als Teil eines Systems der künstlichen Intelligenz, in Verbindung damit oder zu dessen Zweck nutzen, insbesondere, um ein solches System zu trainieren, zu entwickeln, nachzutrainieren oder zu bewerten, oder die Seekartendaten zu einem dieser Zwecke entnehmen, kopieren oder auslesen. System der künstlichen Intelligenz meint hier ein System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); für diese Beschränkung gilt dasselbe für ein KI-Modell, einschließlich eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck im Sinne des Art. 3 Nr. 63 dieser Verordnung und jedes großen Sprachmodells. Diese Beschränkung geht auf eine Vorgabe eines der hydrographischen Dienste zurück: Er verlangt von uns, sie für die von ihm gelieferten Kartendaten an Sie weiterzugeben, und wir haben dort keinen Spielraum, sie enger zu fassen. Wir wenden sie auf alle Seekartendaten an, weil der Dienst die Daten der einzelnen Ämter im Gebrauch nicht trennt, und behalten uns für alle Seekartendaten außerdem die Rechte nach § 44b Abs. 3 UrhG vor. Sie zielt auf die Nutzung der Kartendaten selbst in einem solchen System. Ihre gewöhnliche Nutzung des Dienstes zur Navigation und Törnplanung auf einem Gerät oder Betriebssystem, das selbst Funktionen der künstlichen Intelligenz enthält, wird dadurch nicht eingeschränkt, ebenso wenig die Funktionen, die der Dienst Ihnen bietet;
  5. die in der Anwendung angezeigten oder im Annex aufgeführten Vermerke, Hinweise oder Urheberrechtsangaben entfernen, ändern, verdecken oder kürzen.

Ausnahme für offen lizenzierte Daten. Ein Teil der in der Anwendung dargestellten Daten wird uns unter offenen Lizenzen geliefert: die aus OpenStreetMap-Daten abgeleitete Basiskarte (Open Database License 1.0) und einzelne Binnen-ENC-Datensätze (etwa CC BY 4.0 oder CC0); die Quellen und Lizenzen sind im Annex aufgeführt. Für diese Daten gehen die Bedingungen ihrer offenen Lizenz dieser EULA insgesamt vor, auch den Abschnitten 3 und 9: Diese EULA beschränkt nicht, was die jeweilige offene Lizenz Ihnen mit diesen Daten erlaubt, wie sie bei ihrer Ursprungsquelle erhältlich sind, und ebenso wenig, was die ODbL Ihnen mit den aus OpenStreetMap-Daten abgeleiteten Datenbanken erlaubt, die wir mit der Anwendung ausliefern oder Ihnen auf Anfrage bereitstellen (wie Sie sie erhalten, steht im Annex). Für Binnen-ENC-Daten, die unter CC BY 4.0 veröffentlicht sind, gilt dasselbe für ihre Inhalte in der Form, in der die Anwendung sie darstellt, weil diese Lizenz uns keine zusätzlichen Beschränkungen erlaubt. Für den Dienst als Ganzes und für alle übrigen Seekartendaten gilt diese EULA unverändert.

8. Kopien, Bildschirmfotos und Sicherung

Bildschirmfotos und Papierausdrucke von Darstellungen der Seekartendaten (etwa ein mit den Mitteln Ihres Betriebssystems erstelltes Bildschirmfoto oder ein gedrucktes Bildschirmfoto) sind ausschließlich für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt; Ausdrucke sind nur bis zur Größe DIN A3 zulässig. Sie sind als Navigationshilfe nicht geeignet und dürfen nicht verkauft, vermietet, übertragen oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Abschnitt 7 Nr. 2, letzter Punkt (Nutzung unwesentlicher Teile der Seekartendaten), bleibt unberührt.

Sie dürfen eine vollständige Kopie der Anwendung xLog Boating zu Archiv- oder Sicherungszwecken erstellen. Die Seekartendaten gehören nicht zu dieser Kopie: Sie halten sie als eine Arbeitskopie, die Sie auf bis zu fünf Geräten nutzen dürfen (Abschnitt 3), und können sie jederzeit erneut herunterladen, solange Ihr Abonnement oder Ihre kostenlose Testphase läuft.

Sicherungen, die das Betriebssystem Ihres Geräts selbsttätig anlegt (etwa Geräte- oder Cloud-Backups), zählen dabei nicht mit und sind kein Verstoß gegen diese EULA. Ihr gesetzliches Recht auf weitere Sicherungskopien der Software, soweit sie für die Sicherung Ihrer künftigen Benutzung erforderlich sind (Abschnitt 7 Nr. 2), bleibt unberührt.

Der Annex zu diesem Vertrag enthält die Information über das Urheberrecht und seine Durchsetzung, zu der uns eine der Organisationen verpflichtet, die die Seekartendaten liefern (Acknowledgements and Notices, Abschnitt 7). Ihr Recht aus diesem Abschnitt, eine vollständige Kopie der Anwendung zu Archiv- oder Sicherungszwecken anzufertigen, bleibt unberührt.

9. Laufzeit, Verlängerung und Ablauf

Ihre Lizenz an den Seekartendaten wird je gekaufter Region oder je gekauftem Land und jeweils für höchstens zwölf Monate erteilt: Sie läuft für den laufenden zwölfmonatigen Zeitraum des jeweiligen Abonnements und verlängert sich um weitere zwölf Monate, sooft ein neuer Abrechnungszeitraum dieses Abonnements beginnt oder eine Lizenzperiode endet, während das Abonnement noch läuft. Es wird keine Lizenz an Seekartendaten für einen längeren Zeitraum als zwölf Monate erteilt. Die Lizenz für den Free-Plan (Abschnitt 3) bleibt davon unberührt: Sie besteht fort, solange der Vertrag über den Free-Plan läuft, und längstens bis zur Löschung Ihres Kontos.

Das Ende des laufenden Zeitraums wird Ihnen in der Anwendung angezeigt; wir benachrichtigen Sie mindestens einen Monat, bevor eine Lizenzperiode endet oder ein neuer zwölfmonatiger Zeitraum beginnt.

Wenn ein Abonnement abläuft oder beendet wird, gilt für die davon abgedeckten Seekartendaten:

Ihre eigenen Inhalte. Törns, Tracks, Routen, Logbucheinträge und die übrigen Inhalte, die Sie im Dienst erstellt, hochgeladen oder importiert haben (etwa Dokumente und Fotos der Bord-Bibliothek, Bootsdaten, Aufgaben und GPX-Dateien), gehören Ihnen und liegen bei uns in lesbarer Form. Wir nutzen Ihre Inhalte, um den Dienst für Sie zu erbringen, ihn sicher zu halten und diese Bedingungen durchzusetzen, und soweit nötig, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen oder Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder abzuwehren. Darüber hinaus dürfen wir aus den Inhalten aller Nutzer zusammengefasste, anonyme Auswertungen erstellen (etwa häufig befahrene Strecken oder beliebte Ankerplätze) und im Dienst und außerhalb verwenden, etwa in Statistiken, die wir veröffentlichen; solche Auswertungen lassen keinen Rückschluss auf Sie, Ihr Schiff oder einzelne Törns zu. Bevor wir damit beginnen, beschreiben wir das in der Datenschutzerklärung. Nach dem Ende dieser EULA verwenden wir Ihre Inhalte nur noch, soweit das nötig ist, um eine rechtliche Pflicht zu erfüllen oder Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder abzuwehren, und nur so lange, wie das erfordert; in neue Auswertungen nehmen wir sie nicht auf, aber was bis dahin in anonyme Auswertungen eingeflossen ist und sich daraus nicht mehr herauslösen lässt, bleibt darin enthalten.

Ihre Inhalte erhalten. Solange Ihr Zugang besteht, können Sie Ihre Inhalte jederzeit selbst in der Anwendung exportieren. In jedem Fall (auch während einer Sperrung und nach dem Ende dieser EULA, bis zur Löschung nach diesem Abschnitt) stellen wir sie Ihnen auf Ihr Verlangen unmittelbar bereit. Beides geschieht unentgeltlich, ohne Behinderung, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Dies gilt nur für Ihre eigenen Inhalte, nicht für die Seekartendaten. Eine geteilte Live-Position wird nicht als eigener Inhalt gespeichert: Sie wird so lange ausgeliefert, wie Abschnitt 6 es beschreibt, und die Positionen eines aufgezeichneten Törns gehören zu diesem Törn.

Wie lange Ihre eigenen Inhalte verfügbar bleiben. Endet ein Abonnement, läuft Ihr Konto im Free-Plan des Dienstes weiter (Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen), sofern nicht der Vertrag insgesamt endet, und Ihre Inhalte bleiben in Ihrem Konto. Inhalte über den Grenzen des Free-Plans bleiben nach dem Ende Ihres letzten Abonnementzeitraums 90 Tage lesbar und exportierbar und werden danach gelöscht: Die 50 neuesten Logbucheinträge und die neuesten Dokumente bis 100 MB bleiben erhalten, der ältere Überhang wird entfernt. Vor der Löschung erinnern wir Sie per E-Mail und weisen auf den oben beschriebenen Export hin; beginnt innerhalb der 90 Tage ein neues Abonnement, wird nichts gelöscht. Dasselbe gilt, wenn die Grenzen des Free-Plans gesenkt werden (Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen): Inhalte über den neuen Grenzen bleiben 90 Tage nach dem Wirksamwerden der Änderung lesbar und exportierbar und werden danach nach derselben Regel gelöscht.

Konten, die nicht mehr genutzt werden, und geschlossene Konten. Wir löschen ein Konto, das Sie zwölf Monate nicht genutzt haben (keine Anmeldung und keine Nutzung des Dienstes mit dem Konto), ohne dass in dieser Zeit ein Abonnement lief, samt der darin gespeicherten Daten; wir benachrichtigen Sie mindestens 30 Tage vor der Löschung per E-Mail, und jede Nutzung Ihres Kontos vor diesem Termin wendet die Löschung ab. Schließen wir Ihr Konto (Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen), können Sie sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anmelden; Ihre Inhalte stellen wir Ihnen auf Verlangen wie oben beschrieben bereit, bis sie 90 Tage nach der Schließung gelöscht werden, auf Ihr Verlangen früher. Abschnitt 3.4 der Datenschutzerklärung beschreibt das im Einzelnen.

Was weiter gilt. Die Beschränkungen in Abschnitt 7, die Pflichtvermerke in Abschnitt 12 und der Rechtevorbehalt in Abschnitt 11 gelten nach dem Ende eines Abonnements und nach dem Ende dieser EULA weiter, bis der Zugang zu den Seekartendaten wie oben beschrieben abgeschaltet ist; haben Sie keinen solchen Zugang, enden sie mit dieser EULA. Danach gelten die Schranken, die das Urheberrecht selbst setzt. Die Regeln im ersten Absatz von Abschnitt 8 und die Beschränkung in Abschnitt 7 Nr. 4 gelten für Bildschirmfotos, Ausdrucke und andere Kopien von Seekartendaten, die Sie behalten, so lange weiter, wie Sie sie behalten. Seekartendaten, die dann noch auf einem Gerät liegen, lassen sich nicht mehr nutzen, sobald der Zugang zu ihnen wie oben beschrieben abgeschaltet ist; Sie entfernen sie, indem Sie die Anwendung löschen.

10. Kostenlose Testphasen

Bieten wir Ihnen vor Ihrem ersten kostenpflichtigen Abonnement eine kostenlose Testphase an (Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen), dauert sie vierzehn Tage und steht einmal je Kunde zur Verfügung; die Testlizenz endet automatisch mit dem Ende der Testphase.

Während der Testphase ist die Anwendung mit „NOT FOR NAVIGATION" gekennzeichnet.

Ob der Dienst nach der Testphase weiterläuft, richtet sich nach den Nutzungsbedingungen: Wenn Sie nicht vor dem Ende der Testphase kündigen, geht sie in ein kostenpflichtiges Abonnement über, und diese EULA gilt dann für die Abonnementlaufzeit. Die Bedingungen und der Preis werden Ihnen vor Beginn der Testphase angezeigt.

11. Geistiges Eigentum

Diese EULA gewährt Ihnen keinerlei Rechte, Titel oder Ansprüche am geistigen Eigentum oder am Goodwill der hydrographischen Dienste, ihrer Koordinierungsstellen oder ihrer Datenlieferanten, einschließlich des Urheberrechts an den Seekartendaten.

Sie dürfen die Namen, Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen dieser Organisationen nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, der Dienst stamme von ihnen oder werde von ihnen befürwortet. Die bloße Nennung (etwa in einer Rezension oder wenn Sie sich an den Support wenden) bleibt unberührt.

Drittkomponenten. Die Anwendung enthält Softwarekomponenten Dritter, die unter eigenen Lizenzen bereitgestellt werden, überwiegend Open-Source-Lizenzen. Für diese Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen; soweit sie Ihnen weitergehende Rechte einräumen als diese EULA, gehen sie für die jeweilige Komponente vor. Pflichten gegenüber uns, die über diese EULA hinausgehen, begründen sie nicht. Die Urhebervermerke und Lizenztexte können Sie in der Anwendung unter „Lizenzen" abrufen.

Offene Daten. Urheber- und Datenbankrechte an den offen lizenzierten Daten, die in der Anwendung dargestellt werden, verbleiben bei ihren Rechtsinhabern, soweit die jeweilige Lizenz nicht auf sie verzichtet, wie es CC0 1.0 tut; die Vermerke stehen im Annex und in der Anwendung. Welche Daten das sind und wie ihre Lizenzen zu dieser EULA stehen, regelt Abschnitt 7.

Weitere Datenquellen. Erweitern wir den Dienst um Daten aus weiteren Quellen, etwa Wetter- oder Winddaten, gelten für diese Daten zusätzlich die Bedingungen und Vermerke ihrer Rechtsinhaber. Wir zeigen sie Ihnen vor der ersten Nutzung der Funktion an und holen dabei Ihre Zustimmung ein; sie stehen außerdem im Annex. Ihre Rechte an den Seekartendaten bleiben davon unberührt. Nutzen Sie die Funktion nicht, gelten diese Bedingungen für Sie nicht.

12. Pflichtvermerke

Die Organisationen, die die Seekartendaten liefern, verlangen, dass wir bestimmte Erklärungen wörtlich wiedergeben. Diese Pflichtvermerke, darunter die Erklärung zu den ENC-Daten staatlicher Stellen (Annex Ziffer 2) und die Hinweise zu Belgien, den Niederlanden und Türkiye (Annex Ziffer 5), stehen im Annex. Jeder von ihnen ist eine Erklärung der Organisation, die ihn verlangt. Es sind keine Erklärungen oder Bestätigungen von Ihnen, sie sind nicht Gegenstand Ihrer Zustimmung, und sie berühren keines Ihrer Rechte uns gegenüber.

Die vollständigen Acknowledgements and Notices (einschließlich der Pflichtvermerke, der Quellenvermerke, der Warnungen der hydrographischen Dienste und der Liste der Custodian Organisations) sind Bestandteil dieser EULA und im Annex vollständig wiedergegeben.

13. Keine Befürwortung

Die Erklärung, dass keine dieser Organisationen den Dienst befürwortet und dass nichts im Dienst nahelegen soll, er stamme von einer von ihnen oder sei einem ihrer Produkte gleichwertig, steht im Annex, Abschnitt 6.

14. Gewährleistung und Haftung

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Als Verbraucher stehen Ihnen bei digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen gesetzliche Rechte zu, insbesondere nach den §§ 327 ff. BGB und, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, nach den zwingenden Vorschriften dieses Staates (Abschnitt 19). Nichts in dieser EULA schränkt diese Rechte ein oder schließt sie aus.

Woran sich die Vertragsmäßigkeit bemisst. Ob der Dienst vertragsgemäß ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Recht (Abschnitt 11 der Nutzungsbedingungen). Der Dienst wird so bereitgestellt, wie in den Abschnitten 5 und 6 beschrieben; diese Beschreibungen sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit des Dienstes, und wir bitten Sie, sie vor Ihrer Vertragserklärung gesondert zu bestätigen (Abschnitt 5).

Erklärungen der hydrographischen Dienste. Die Pflichtvermerke im Annex sind Erklärungen der hydrographischen Dienste und schließen unsere Haftung Ihnen gegenüber weder aus noch beschränken sie sie (Abschnitt 12).

Wofür wir einstehen. Was wir Ihnen in Bezug auf die Seekartendaten schulden, beschreibt Abschnitt 5.

Haftung. Unsere Haftung richtet sich nach Abschnitt 12 der Nutzungsbedingungen. Jener Abschnitt gilt für alles, was Sie von uns erhalten, einschließlich der Software und der Seekartendaten. Diese EULA begrenzt unsere Haftung nicht gesondert.

15. Sperrung und Beendigung

Verstoß. Wir können Ihren Zugang zum Dienst sperren oder diese EULA beenden, wenn Sie erheblich oder wiederholt gegen diese EULA oder die Nutzungsbedingungen verstoßen. Ein Verstoß gegen Abschnitt 4, den Sie weder kannten noch kennen mussten, ist kein erheblicher Verstoß in diesem Sinne; die im nächsten Absatz beschriebene Sperre bleibt möglich. Sofern der Verstoß nicht so schwer wiegt, dass uns ein Zuwarten nicht zuzumuten ist, fordern wir Sie zunächst in Textform auf, den Verstoß abzustellen, und räumen Ihnen dafür eine angemessene Frist ein.

Sperre auf Verlangen eines Datenlieferanten. Sind wir gegenüber einer der Organisationen, die die Seekartendaten liefern, verpflichtet, bei einem festgestellten Verstoß gegen die Abschnitte 4, 7 oder 8 sofort zu sperren, sperren wir ohne vorherige Aufforderung (dann aber nur Ihren Zugang zu den Seekartendaten, nicht zu Ihren eigenen Inhalten und den übrigen Funktionen des Dienstes) und holen die Aufforderung unverzüglich nach. Stellen wir einen Verstoß gegen diese EULA fest, der die Seekartendaten oder die Lizenz an ihnen betrifft (Abschnitte 3, 4, 7, 8 und 11), oder stellen wir fest, dass ein Dritter Ihr Konto oder die Seekartendaten unbefugt genutzt hat, melden wir das der Organisation, die die betroffenen Daten liefert, soweit unser Lizenzvertrag mit ihr uns dazu verpflichtet; die Meldung ist pseudonym (Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung).

Sperre aus anderen Gründen. Vorläufig sperren können wir Ihren Zugang außerdem, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass Dritte Ihr Konto ohne Ihr Wissen nutzen, oder wenn von Ihrem Konto eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes ausgeht; wir benachrichtigen Sie dann sofort und heben die Sperre auf, sobald Ihr Konto wieder gesichert ist. Wird eine geschuldete Zahlung für Ihr Abonnement zurückgebucht oder bleibt sie bei Fälligkeit aus, können wir den Zugang zu den davon betroffenen Seekartendaten sperren, bis die Zahlung nachgeholt oder geklärt ist, dass der Betrag nicht geschuldet war; Ihre eigenen Inhalte und der Free-Plan bleiben davon unberührt. Unabhängig von einem Verstoß sperren wir den Zugang, soweit und solange uns ein Gesetz, eine Sanktionsvorschrift oder eine behördliche Anordnung verbietet, Ihnen den Dienst bereitzustellen, etwa in einem nach Abschnitt 3 ausgenommenen Gebiet.

Verfahren und Folgen. Wir teilen Ihnen den Grund mit (mit der Begründung und dem Rechtsbehelf, die Abschnitt 10 der Nutzungsbedingungen beschreibt), beschränken eine Sperrung in Umfang und Dauer auf das zur Abstellung des Verstoßes oder des anderen Grundes Erforderliche und heben sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Eine Sperrung oder Beendigung lässt Ihre Rechte an Ihren eigenen Inhalten unberührt; wir stellen sie Ihnen auf Verlangen bereit, wie in Abschnitt 9 beschrieben. Für einen Zeitraum der Sperrung, den Sie nicht allein oder weit überwiegend zu vertreten haben, schulden Sie kein Entgelt (Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen). Beenden wir diese EULA, endet der Vertrag insgesamt zum selben Zeitpunkt, einschließlich des Free-Plans, und wir schließen Ihr Konto; die Folgen regelt Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen (Erstattung: Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen). Ihre gesetzlichen Rechte, einschließlich Ihres Kündigungsrechts, bleiben unberührt.

Unser Recht, Ihr Abonnement oder den Free-Plan mit Frist zu kündigen, regelt Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen; endet Ihr Abonnement auf diesem Weg, endet die Lizenz an den davon abgedeckten Seekartendaten nach Abschnitt 9.

Die Verfügbarkeit der Seekartendaten hängt von unseren Lizenzen mit den hydrographischen Diensten ab. Endet eine dieser Lizenzen aus Gründen, die nichts mit Ihnen zu tun haben, beenden wir diese EULA deswegen nicht, aber die vom Dienst abgedeckten Gebiete können sich ändern; Ihr Zugang zu den von dieser Lizenz erfassten Seekartendaten bleibt mit dem zuletzt erhaltenen Datenstand für den Rest des von Ihnen bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen, längstens zwölf Monate, solange wir die Daten weiter bereitstellen dürfen. Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen regelt, was dann gilt und welche Rechte Ihnen zustehen.

16. Änderungen dieser EULA

Wir dürfen diese EULA ändern, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt, nämlich:

  1. eine Änderung des anwendbaren Rechts oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder ein uns bindendes Urteil betrifft eine Bestimmung dieser EULA;
  2. ein App-Store, über den der Dienst vertrieben wird, ändert seine Anforderungen an Endnutzerlizenzen;
  3. die Organisationen, die die Seekartendaten liefern, ändern ihre Anforderungen an Endnutzerlizenzen, und wir sind vertraglich verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen;
  4. wir nehmen Daten aus einer weiteren Quelle in den Dienst auf, die sich nicht als eigene Funktion nach Abschnitt 11 anbieten lassen und deren Lizenz verlangt, dass wir Ihnen dazu Bedingungen oder Vermerke weitergeben.

Wir dürfen diesen Abschnitt nicht nutzen, um den Hauptgegenstand des Vertrags zu ändern, also Ihre Lizenz, die bezahlten Seekartendaten zur Navigation auf Ihren Geräten und in den Mobil-Apps ohne Netzverbindung zu nutzen, und im Free-Plan Ihre Lizenz nach Abschnitt 3; diese Bestimmung gilt für den ganzen Vertrag, einschließlich der Nutzungsbedingungen. Insoweit wird eine Änderung nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Für den Preis gilt Abschnitt 7 der Nutzungsbedingungen, für Änderungen der Abdeckung Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen. Eine Änderung aus Grund 4 darf Ihre Rechte an den Seekartendaten nicht verkürzen. Ändert eine Änderung des Dienstes nach Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen eine Beschreibung des Dienstes in dieser EULA, ändert sich diese Beschreibung mit, ohne dass es einer Änderung nach diesem Abschnitt bedarf; das gilt nicht für den Hauptgegenstand des Vertrags.

Wie wir Sie informieren. Wir teilen Ihnen eine Änderung mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die E-Mail-Adresse Ihres Kontos mit (Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen) und geben dabei an, was sich ändert, warum und ab wann.

Wann eine Änderung wirksam wird. Eine Änderung aus einem der oben genannten Gründe 1 bis 3 wird zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam, wenn Sie sie nicht vorher ablehnen (siehe „Wenn Sie nicht reagieren“). Eine Änderung aus Grund 4 wird erst wirksam, wenn Sie ihr zustimmen; wir bitten Sie in der Anwendung um Ihre Zustimmung, spätestens vor Beginn des nächsten zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums. Lehnen Sie eine Änderung ab, gilt diese EULA unverändert weiter. Ändern wir diese EULA aus einem der Gründe 1 bis 3, können Sie Ihr Abonnement bis zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt unentgeltlich kündigen, mit sofortiger Wirkung oder zu diesem Zeitpunkt (Erstattung: Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen).

Wenn wir unter der unveränderten EULA nicht weitermachen können. Können wir den Dienst nicht unter der unveränderten EULA weiter erbringen, weil die Organisationen, die die Seekartendaten liefern, ihre Anforderungen geändert haben (Grund 3), können wir Ihr Abonnement zu einem Zeitpunkt kündigen, den wir in der Mitteilung angeben: frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam geworden wäre, und spätestens zum Ende des laufenden zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums. Lassen uns diese Organisationen weniger Zeit, können wir zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem wir den Dienst nicht mehr unter der unveränderten EULA erbringen dürfen, frühestens jedoch sechs Wochen nach unserer Mitteilung (Erstattung: Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen). Ihr Konto läuft dann im Free-Plan weiter; betrifft die Änderung auch den Free-Plan, können wir ihn nur nach Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen kündigen.

Wenn Sie nicht reagieren. Ändern wir diese EULA aus einem der oben genannten Gründe 1 bis 3, gilt Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt anzeigen, zu dem die Änderung wirksam wird; dieser Zeitpunkt liegt mindestens zwei Monate nach Zugang der Mitteilung. Auf diese Bedeutung Ihres Schweigens weisen wir Sie in dieser Mitteilung besonders hin. Für eine Änderung aus Grund 4 sowie für den Hauptgegenstand des Vertrags gilt das nicht, ebenso wenig für eine Änderung, durch die der Dienst in einer Weise von den objektiven Anforderungen des anwendbaren Rechts abwiche, die die Abschnitte 5 und 6 nicht schon beschreiben; eine solche Änderung gilt für Sie nur, wenn Sie ihr ausdrücklich und gesondert zustimmen (Abschnitt 5).

Berichtigungen und Verbesserungen. Offensichtliche Fehler berichtigen wir, und Änderungen, die Ihnen ausschließlich zusätzliche Rechte geben, nehmen wir ohne das vorstehende Verfahren vor; wir weisen Sie im Dienst darauf hin. Das gilt nur, solange sich dadurch weder Ihre Rechte und Pflichten zu Ihren Lasten noch die vereinbarte Beschaffenheit des Dienstes ändern.

Pflichtvermerke. Die Pflichtvermerke im Annex sind nicht Gegenstand Ihrer Zustimmung (Abschnitt 12). Ändert eine dieser Organisationen den Wortlaut ihres Vermerks oder kommt ein Vermerk hinzu, ersetzen oder ergänzen wir ihn in der Anwendung und im Annex unverzüglich. Das ist keine Änderung dieser EULA im Sinne dieses Abschnitts, solange sich dadurch weder Ihre Rechte und Pflichten noch die vereinbarte Beschaffenheit des Dienstes ändern; andernfalls gilt das vorstehende Verfahren.

Konten ohne laufendes Abonnement. Nutzen Sie nur den Free-Plan, gilt dasselbe Verfahren. Braucht eine Änderung Ihre ausdrückliche Zustimmung, bitten wir Sie bei Ihrer ersten Anmeldung nach Ablauf der zwei Monate darum. Lehnen Sie eine Änderung aus einem der Gründe 1 bis 3 ab, endet Ihre Lizenz für den Free-Plan zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam geworden wäre, und wir schließen Ihr Konto (Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen); lehnen Sie eine Änderung aus Grund 4 ab, gilt diese EULA unverändert weiter, und wir können den Free-Plan nur nach Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen kündigen. Ihr Konto können Sie jederzeit löschen (Abschnitt 5 der Nutzungsbedingungen).

17. Vorrang zwingender Verbraucherrechte

Steht eine Bestimmung dieser EULA im Widerspruch zu zwingendem Verbraucherschutzrecht, das für Sie gilt, geht dieses Recht vor. An die Stelle der Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam, es sei denn, das Festhalten am Vertrag wäre für eine der Parteien eine unzumutbare Härte.

18. Kanalspezifische Bestimmungen

Nur der Apple App Store verlangt von uns zusätzliche Lizenzbestimmungen. Haben Sie den Dienst über Google Play oder über unsere Website bezogen, wickelt der Merchant of Record des jeweiligen Kanals Kauf, Zahlung und Rechnung nach dessen eigenen Bedingungen ab, die zwischen Ihnen und diesem Anbieter gelten, ebenso die Erstattungen, die er nach seinen eigenen Regeln gewährt; die Erstattungen, die wir Ihnen nach den Abschnitten 6 und 8 der Nutzungsbedingungen schulden, bleiben unberührt. Wer das je Kanal ist und wie es abläuft, regelt Abschnitt 7 der Nutzungsbedingungen. Diese EULA regelt Ihre Nutzung des Dienstes und Ihre Rechte uns gegenüber in allen Kanälen gleichermaßen und wird von jenen Bedingungen nicht berührt.

18.1 Apple App Store

Das Folgende gilt, wenn Sie den Dienst über den Apple App Store bezogen haben.

Apple verlangt von uns die Aufnahme der folgenden Bestimmungen. Sie beschreiben das Verhältnis zwischen Ihnen, uns und Apple. Sie beschränken nicht die Rechte, die Ihnen uns gegenüber aus dieser EULA, aus den Nutzungsbedingungen oder aus dem Gesetz zustehen, insbesondere nicht Ihre Verbraucherrechte bei fehlender Vertragsmäßigkeit des Dienstes, die Sie jederzeit unmittelbar bei uns geltend machen können. Die Erklärungen in den Nummern 7 und 9 verlangt Apple; sie sind Erklärungen gegenüber Apple. Wir stützen uns Ihnen gegenüber nicht auf sie als Nachweis, knüpfen keine eigene Haftung an sie und leiten aus ihnen keine Rechte ab, insbesondere keine Sperre und keine Beendigung nach Abschnitt 15. Auch Nummer 10 verlangt Apple. Sie erweitert Ihre Pflichten aus dieser EULA nicht und lässt Ihre Rechte uns gegenüber unberührt.

  1. Diese EULA wird ausschließlich zwischen Ihnen und uns geschlossen, nicht mit Apple. Wir allein sind für den Dienst und seine Inhalte verantwortlich.
  2. Die in Abschnitt 3 erteilte Lizenz gilt für Apple-Produkte, die sich in Ihrem Eigentum oder in Ihrer Verfügungsgewalt befinden. Das ist Apples Vorgabe für die Mobil-App, die Sie aus dem App Store laden; Ihre Nutzung des Dienstes auf anderen Geräten und im Browser nach den Abschnitten 2 und 3 bleibt davon unberührt. Apple verlangt von uns den Hinweis, dass dafür außerdem die Usage Rules der Apple Media Services Terms and Conditions gelten; Sie finden sie unter https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/. Zwischen Ihnen und uns ist Abschnitt 3 maßgeblich: Die Lizenz gilt für eine Person und bis zu fünf Geräte. Die Usage Rules erweitern sie nicht, auch nicht über die Familienfreigabe, und verkürzen keines Ihrer Rechte uns gegenüber.
  3. Wartung und Support für den Dienst erbringen allein wir. Apple ist zu keinerlei Wartungs- oder Supportleistungen verpflichtet.
  4. Entspricht der Dienst einer anwendbaren Gewährleistung nicht, können Sie Apple benachrichtigen; Apple erstattet Ihnen den Kaufpreis. Im größtmöglichen nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang trifft Apple darüber hinaus keinerlei Gewährleistungspflicht hinsichtlich des Dienstes. Alle weiteren Ansprüche, Verluste, Haftungen, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die auf eine fehlende Vertragsmäßigkeit zurückzuführen sind, fallen in unsere Verantwortung.
  5. Wir, nicht Apple, sind für die Bearbeitung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Dienst verantwortlich, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, Ansprüchen wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen und Ansprüchen aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder vergleichbaren Vorschriften.
  6. Wir, nicht Apple, sind für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Erledigung von Ansprüchen Dritter verantwortlich, der Dienst verletze Rechte des geistigen Eigentums.
  7. Sie versichern, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von ihr als „terrorismusunterstützend" eingestuft ist, und dass Sie auf keiner Liste der US-Regierung über verbotene oder beschränkte Parteien geführt werden.
  8. Unser Name, unsere Anschrift und unsere Kontaktdaten stehen in Abschnitt 1.
  9. Sie müssen bei der Nutzung des Dienstes die anwendbaren Bedingungen Dritter einhalten, einschließlich der Bedingungen Ihres Mobilfunkvertrags.
  10. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind drittbegünstigte Parteien dieser EULA und sind mit Ihrer Annahme dieser EULA berechtigt, sie Ihnen gegenüber durchzusetzen.

19. Anwendbares Recht

Für diese EULA gilt deutsches Recht. Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, genießen Sie zusätzlich den Schutz der zwingenden Vorschriften des Rechts dieses Staates; die Wahl deutschen Rechts entzieht Ihnen diesen Schutz nicht.


Annex: Acknowledgements and Notices

Die folgenden Acknowledgements and Notices sind Bestandteil dieser EULA. Die wörtlich vorgegebenen Pflichttexte darin werden unverändert in der vorgegebenen Sprache wiedergegeben, weil die Lizenzverträge ihren Wortlaut zwingend vorschreiben und Änderungen untersagen; die erläuternden Rahmentexte sind deutsch. Der Vorspann zu Abschnitt 12 erläutert den Status der Pflichttexte: Es sind Erklärungen der Organisationen, die die Seekartendaten liefern, nicht Ihre Erklärungen.

1. Quellen der Kartendaten

xLog Boating stellt Seekarteninformationen dar, die aus amtlichen Daten abgeleitet sind, die uns nationale hydrographische Dienste auf Grundlage von Lizenzverträgen liefern, dazu elektronische Binnenschifffahrtskarten (Binnen-ENC) aus den unten genannten Quellen und eine aus OpenStreetMap-Daten abgeleitete Basiskarte. Die folgenden Tabellen zeigen, welche Quelle welches Gebiet abdeckt.

Seekarten (hydrographische Dienste).

Gebiet Kartendaten geliefert über
Deutschland Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Belgien, Dänemark, Färöer, Griechenland, Montenegro, Niederlande, Türkiye IC-ENC
Bosnien und Herzegowina, Gibraltar, Guernsey, Irland, Island, Isle of Man, Jersey, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich United Kingdom Hydrographic Office (UKHO)
Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen Norwegian Mapping Authority, Hydrographic Service (NHS) über PRIMAR

Binnen-ENC (Binnenwasserstraßen).

Gebiet Binnen-ENC bezogen über Lizenz
Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn; Belgien (Flandern) EuRIS (eurisportal.eu) keine von der Quelle benannte Lizenz; die Nutzung der EuRIS-Schnittstelle ist dafür freigegeben
Deutschland (Bundeswasserstraßen) EuRIS und ELWIS (www.elwis.de) GeoNutzV (Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes)
Niederlande EuRIS und vaarweginformatie.nl CC0 1.0 (Datensatz von Rijkswaterstaat)
Belgien (Wallonien) EuRIS und das Géoportail de la Wallonie CC BY 4.0
Belgien (Brüsseler Hafengebiet) EuRIS und port.brussels CC0 1.0

Auf eine in dieser Tabelle genannte Lizenz stützen wir uns nur für die Daten, die wir unmittelbar von der in der Zeile genannten Quelle beziehen (ELWIS, vaarweginformatie.nl, Géoportail de la Wallonie, port.brussels), und für alle Daten, die wir über EuRIS beziehen, allein auf die EuRIS-Freigabe, gleich welche Stelle die Zelle herausgegeben hat. Das beschränkt nicht, was die Lizenz der Stelle, die eine Zelle veröffentlicht, Ihnen mit ihr erlaubt, gleich auf welchem Weg wir sie bezogen haben.

Weder die Datenquellen noch EuRIS übernehmen eine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Binnen-ENC. Sie werden zu Informationszwecken bereitgestellt und sind keine amtlichen Inland-ECDIS-Karten; einzelne Datensätze werden selten oder gar nicht aktualisiert, und die ungarischen Zellen sind von ihrer Quelle zu Testzwecken veröffentlicht. Die Anwendung zeigt den Datenstand jeder Kartenzelle an.

Quellenvermerke für die Binnen-ENC. Die Binnen-ENC-Daten haben wir für die Darstellung in der Anwendung umgewandelt und gerendert; sie sind gegenüber den Originaldatensätzen verändert. Es gelten die folgenden Vermerke:

Basiskarte (OpenStreetMap). Die Basiskarte und die Offline-Ortsdatenbank sind aus OpenStreetMap-Daten abgeleitet: © OpenStreetMap contributors, lizenziert unter der Open Database License 1.0 (openstreetmap.org/copyright; Lizenztext unter https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/). Die Daten haben wir verändert und gerendert. Die Offline-Ortsdatenbank, die wir mit der Anwendung ausliefern, ist eine abgeleitete Datenbank im Sinne dieser Lizenz und steht selbst unter ihr: Sie dürfen sie unter den Bedingungen der ODbL nutzen, weitergeben und bearbeiten. Sie liegt der Anwendung maschinenlesbar bei, zusammen mit einem Hinweis, der die Lizenz und diese Adresse nennt, und auf Anfrage an support@xlog-boating.com senden wir Ihnen auch eine Kopie. Die Datenbank, aus der wir die Basiskarte rendern, ist ebenfalls eine abgeleitete Datenbank unter der ODbL und steht Ihnen selbst unter ihr zur Verfügung: Auf Anfrage an dieselbe Adresse stellen wir Ihnen kostenlos diese Datenbank in maschinenlesbarer Form samt Lizenzhinweis oder eine Beschreibung der Änderungen, die wir an den OpenStreetMap-Daten vorgenommen haben, und der Art ihrer Herstellung bereit, einschließlich der von uns verwendeten Import- und Filterkonfiguration.

Offen lizenzierte Inhalte unterliegen weiterhin ihrer eigenen Lizenz; die EULA beschränkt nicht, was diese Lizenzen mit diesen Daten in der von der Quelle bezogenen Fassung erlauben, mit den beiden oben beschriebenen aus OpenStreetMap-Daten abgeleiteten Datenbanken und bei Daten unter CC BY 4.0 auch nicht mit ihren Inhalten, wie die Anwendung sie darstellt (Abschnitt 7 der EULA). Davon abgesehen gilt für die Daten in der Fassung, die wir für die Darstellung in der Anwendung umgewandelt und gerendert haben, die EULA.

Die Tabellen zeigen, welche Quelle die Daten für welches Gebiet liefert, sodass Sie Kartendaten unterschiedlicher Herkunft auseinanderhalten können; den genauen Zuschnitt des Gebiets, das ein Abonnement abdeckt, sehen Sie beim Kauf auf der Karte. Sie beschreiben die Abdeckung zu dem am Kopf dieses Dokuments genannten Stand. Die abgedeckten Gebiete können sich während Ihres Abonnements ändern, etwa wenn eine Lizenz mit einem hydrographischen Dienst beginnt oder endet oder eine Datenquelle entfällt. Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen beschreibt, wie wir Sie über solche Änderungen informieren und welche Rechte Ihnen dann zustehen; die Tabellen selbst sind kein Versprechen, dass die Abdeckung unverändert bleibt.


2. Status der Daten

Die folgende Erklärung geben wir wörtlich so wieder, wie es eine der Organisationen verlangt, die die Kartendaten liefern. Es ist eine Erklärung dieser Organisation über die Position der Stellen, die ENC-Daten herausgeben. Sie ist keine Erklärung und keine Bestätigung von Ihnen, sie ist nicht Gegenstand Ihrer Zustimmung, und sie berührt keines Ihrer Rechte uns gegenüber.

This Service includes (but is not limited to) content based on ENC Data issued by government authorities. The Parties acknowledge and agree that whilst the relevant government authority has confidence in the ENC Data issued, once it is issued and converted into other formats, the relevant government authority has no further control over the said data or the service that is provided to users. This includes, but is not limited to representation, display, completeness, up-to-datedness, or accuracy.

Unverbindliche Übersetzung: Dieser Dienst enthält unter anderem Inhalte, die auf ENC-Daten staatlicher Stellen beruhen. Zwar hat die jeweilige staatliche Stelle Vertrauen in die von ihr herausgegebenen ENC-Daten; sobald diese Daten jedoch herausgegeben und in andere Formate umgewandelt sind, hat sie keine weitere Kontrolle über die Daten oder über den Dienst, der den Nutzern bereitgestellt wird. Das betrifft unter anderem Darstellung, Anzeige, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.

xLog Boating ist keine amtliche Seekarte und keine nautische Veröffentlichung im Sinne von SOLAS Kapitel V Regel 2 Nummer 2, es ist keine elektronische Seekarte (ENC) und einer ENC nicht gleichwertig, und wir bieten es nicht als solche an und bezeichnen es nicht so; und es ist kein ECDIS. Es erfüllt keine gesetzliche Mitführungspflicht, und amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen bleiben erforderlich.


3. Warnungen

3.1 Allgemeine Warnung

WARNING: No National Hydrographic Office has verified the information in this product, and none accept liability for the accuracy of reproduction, or any modifications made thereafter. No National Hydrographic Office warrants that this product satisfies national or international regulations regarding the use of the appropriate products for navigation.

3.2 Warnung zu den vom BSH gelieferten Daten

WARNUNG: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die in diesem Produkt enthaltenen Angaben nicht geprüft und haftet nicht für ihre Richtigkeit oder die Richtigkeit späterer Datenänderungen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) garantiert nicht, dass dieses Produkt nationale oder internationale Vorschriften für die navigatorische Eignung solcher Produkte erfüllt.

3.3 Hinweise zu den vom UKHO und den Custodian Organisations gelieferten Daten

The UK Hydrographic Office (UKHO) and its licensors make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The UKHO and its licensors have not verified the information within this product or quality assured it

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Die folgenden Hinweise werden für jede Custodian Organisation wiedergegeben, deren Material im Dienst enthalten ist.

Kroatien

The Hydrographic Institute of the Republic of Croatia and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Hydrographic Institute of the Republic of Croatia and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Island

The Icelandic Coast Guard, Hydrographic Department and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Icelandic Coast Guard, Hydrographic Department and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Malta

The Malta Hydrographic Office, Transport Malta and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Malta Hydrographic Office, Transport Malta and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Portugal

The Instituto Hidrográfico, Portugal and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Instituto Hidrográfico, Portugal and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Slowenien

The Ministry of Infrastructure of the Republic of Slovenia and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Ministry of Infrastructure of the Republic of Slovenia and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS

Spanien

The Instituto Hidrográfico de la Marina and the UK Hydrographic Office (UKHO) make no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Instituto Hidrográfico de la Marina and the UKHO have not verified the information within this product or quality assured it.

NOT TO BE USED FOR PRIMARY NAVIGATION. The use of this product for the planning and execution of passages will not meet the requirements of SOLAS


4. Quellenvermerke

4.1 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Deutschland)

Unter Verwendung von Datenmaterial des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hergestellt [Lizenznr.: [BSH LICENCE NO]]

4.2 Norwegian Mapping Authority, Hydrographic Service (PRIMAR)

The chart information in this product is reproduced with the permission of the hydrographic office(s) of [NATION (LICENCE NO), NATION (LICENCE NO), …]

4.3 United Kingdom Hydrographic Office

This product has been derived in part from material obtained from the UK Hydrographic Office with the permission of the UK Hydrographic Office, the Keeper of Public Records and the following authorities:

Colloquial Name Name of Authority
Aberdeen Aberdeen Harbour Board
Alderney States of Alderney Harbour Authority
Ardrossan Clyde - Peel Ports
Argyll Argyll & Bute Council
Armadale Caledonian Maritime Assets Ltd
Avonmouth First Corporate Shipping Limited (Bristol Port Company)
Ayr (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Barrow (ABP - NW Ports) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Barry (ABP - S. Wales) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Belfast Belfast Harbour Commissioners
Bideford Torridge District Council (Bideford)
Birkenhead Mersey - Peel Ports
Blyth Blyth Harbour Commission
Boston Port of Boston Ltd
Bridgwater (Port of Bridgwater) Sedgemoor District Council
Brightlingsea Brightlingsea Harbour Commissioners
Bristol: Royal Portbury Dock First Corporate Shipping Limited (Bristol Port Company)
Brixham Torbay Council - Tor Bay Harbour Authority
Brodick Caledonian Maritime Assets Ltd
Bude Cornwall Council (Municipal Harbours)
Bute Argyll & Bute Council
Caernarfon Caernarfon Harbour Trust
Cairnryan Port of Cairnryan Ltd
Cardiff (ABP - S. Wales) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Cardiff Harbour Authority Cardiff City Council
Castlebay Caledonian Maritime Assets Ltd
Chatham Medway - Peel Ports
Chichester Chichester Harbour Conservancy
Clydeport Clyde - Peel Ports
Coll Caledonian Maritime Assets Ltd
Colonsay Caledonian Maritime Assets Ltd
Conwy Harbour Conwy County Borough Council
Cowes Cowes Harbour Commission
Cromarty Firth Cromarty Firth Port Authority
Dart Harbour Dart Harbour and Navigation Authority
Dee (River Dee Conservancy) Environment Agency (River Dee Conservancy)
Dover Dover Harbour Board
Dundee (Port of Dundee) Forth Ports Limited
Exeter Port Authority Exeter City Council
Falmouth Falmouth Harbour Commissioners
Falmouth Docks & Engineering Falmouth Docks & Engineering (A&P Group)
Falmouth (Prince of Wales Pier) Cornwall Council (Municipal Harbours)
Felixstowe Harwich Haven Authority
Fishguard Stena Line Ports Ltd
Fleetwood (ABP - NW Ports) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Folkestone Folkstone Harbour Company
Forth Ports Forth Ports Limited
Fowey Fowey Harbour Commissioners
Fraserburgh Fraserburgh Harbour Commissioners
Gairloch Highland Council Harbours Authority
Garlieston Harbour DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Garston (ABP - NW Ports) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Glasgow Clyde - Peel Ports
Glensanda Harbour Aggregate Industries UK Ltd (Glensanda Harbour)
Gloucester Gloucester Harbour Trustees
Goole (ABP) Associated British Ports Groups (ABP Humber)
Gourock Caledonian Maritime Assets Ltd
Great Yarmouth Great Yarmouth Port Authority
Greenock Clydeport Operations Limited
Grimsby (ABP) Associated British Ports Groups (ABP Humber)
Guernsey States of Guernsey Harbour Authority
Hamble River Hamble Harbour Authority
Hartlepool PD Ports
Harwich Harwich Haven Authority
Hayle Hayle Harbour Authority
Helmsdale Highland Council Harbours Authority
Heysham Mersey - Peel Ports
Hinkley Point C Hinkley Point C Harbour Authority
Holyhead Stena Line Ports Ltd
Hull (ABP) Associated British Ports Groups (ABP Humber)
Hunterston Clyde - Peel Ports
Immingham (ABP) Associated British Ports Groups (ABP Humber)
Inverness Inverness Harbour Trust
Ipswich (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Isle of Man Isle of Man Harbours Division
Isle of Whithorn Harbour DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Jersey Jersey Harbours
Kennacraig Caledonian Maritime Assets Ltd
King’s Lynn (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
King's Lynn Conservancy Board King’s Lynn Conservancy Board
Kinlochbervie Highland Council Harbours Authority
Kirkcudbright Harbour DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Kyle of Lochalsh Highland Council Harbours Authority
Lancaster Lancaster Port Commission
Langstone Langstone Harbour Board
Largs Caledonian Maritime Assets Ltd
Larne Larne Harbour Ltd
Lerwick Lerwick Port Authority
Littlehampton Littlehampton Harbour Board
Loch Ryan (Outer) DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Loch Ryan Port (Cairnryan) Stena Line Ports Ltd
Lochaline Caledonian Maritime Assets Ltd
Lochboisdale Caledonian Maritime Assets Ltd
Lochboisdale (Outer) Lochboisdale Development Ltd
Lochinver Highland Council Harbours Authority
Lochranza Caledonian Maritime Assets Ltd
Londonderry Londonderry Port and Harbour Commissioners
Lough Foyle Londonderry Port & Harbour Commissioners
Lowestoft (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Lymington Lymington Harbour Commissioners
Mallaig Mallaig Harbour Authority
Manchester Ship Canal Mersey - Peel Ports
Marazion St Aubyn Estates (Cornwall)
Milford Haven Milford Haven Port Authority
Mistley Harwich Haven Authority
Montrose Montrose Port Authority
Mostyn Port of Mostyn
Mousehole Mousehole Harbour Authority
Mowi Kyleakin Pier Mowi Kyleakin Pier
Neath Neath Port Authority
Newhaven Newhaven Port and Properties Ltd
Newlyn Newlyn Pier & Harbour Commissioners
Newport (ABP - S. Wales) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Newquay Cornwall Council (Municipal Harbours)
Oban Caledonian Maritime Assets Ltd
Orkney Islands Orkney Islands Council
Padstow Padstow Harbour Commissioners
Paignton Torbay Council - Tor Bay Harbour Authority
Par Imerys Minerals Ltd (Port of Par)
Pembroke Port Milford Haven Port Authority
Penrhyn Cornwall Council (Municipal Harbours)
Penzance Cornwall Council (Municipal Harbours)
Perth Perth & Kinross Council
Peterhead Peterhead Port Authority
Plymouth (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Plymouth (Cattewater) Cattewater Harbour Commissioners
Poole Poole Harbour Commissioners
Port Ellen Caledonian Maritime Assets Ltd
Port of Liverpool Mersey - Peel Ports
Port of London Port of London Authority
Port Talbot (ABP - S. Wales) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Port William Harbour DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Portland Harbour Portland Harbour Authority Ltd
Portreath Cornwall Council (Municipal Harbours)
Portree Highland Council Harbours Authority
Portscatho Cornwall Council (Municipal Harbours)
Portsmouth Portsmouth International Port
Portwrinkle Cornwall Council (Municipal Harbours)
Ramsgate Port of Ramsgate - Thanet District Council
Rye Harbour Environment Agency (Rye Harbour)
Salcombe Salcombe Harbour
Sark Sark Harbours and Pilotage Committee
Scrabster Scrabster Harbour Trust
Seaham Seaham Harbour Dock Company
Sheerness Medway - Peel Ports
Shetland Islands Shetland Islands Council
Shoreham Shoreham Port Authority
Silloth (ABP - NW Ports) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Southampton (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
St. Ives Cornwall Council (Municipal Harbours)
St Mary's Harbour St Mary's (Isles of Scilly)
St Michael’s Mount St Aubyn Estates (Cornwall)
Stornoway Stornoway Port Authority
Stranraer (East Pier) Stena Line Ports Ltd
Stranraer (West Pier) DGFirst - Dumfries and Galloway Council
Sunderland Port of Sunderland
Swansea (ABP - S Wales) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Tarbert (Isle of Harris) Caledonian Maritime Assets Ltd
Tees PD Ports
Teignmouth (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Teignmouth Harbour Commission Teignmouth Harbour Commission
Tiree (Gott Bay) Caledonian Maritime Assets Ltd
Tobermory Harbour Tobermory Harbour Authority
Tor Bay Torbay Council - Tor Bay Harbour Authority
Torquay Torbay Council - Tor Bay Harbour Authority
Troon (ABP) Associated British Ports Groups (All ABP ports except Humber)
Truro Cornwall Council (Municipal Harbours)
Tyne Port of Tyne Authority
Uig Highland Council Harbours Authority
Ullapool Ullapool Harbour Trustees
Warrenpoint Warrenpoint Harbour Authority
Wemyss Bay Caledonian Maritime Assets Ltd
Western Isles / Comhairle nan Eilean Siar (CNES) Comhairle Nan Eilean Siar (CNES) Ports & Harbours
Weymouth & Portland Borough Council Weymouth & Portland Borough Council
Whitstable Canterbury City Council - Whitstable Harbour
Wisbech Port of Wisbech Authority
Workington Port of Workington
Yarmouth (Isle of Wight) Yarmouth Harbour (Isle of Wight)
Irish Authorities
An Daingean (Dingle) Fishery Harbour Centres; Department of Agriculture, Food and the Marine
Arklow Arklow Harbour Commissioners
Bantry Bay Port of Cork Company
Commissioners of Irish Lights Commissioners of Irish Lights
Cork (Port of Cork) Port of Cork Company
Drogheda Drogheda Port Company
Dublin Port Company Dublin Port Company
Dun Laoghaire Harbour Company Dun Laoghaire Harbour Company
Dundalk Dublin Port Company
Dunmore East Fishery Harbour Centres: Department of Agriculture, Food and the Marine
Foynes Shannon Foynes Port Company
Galway Harbour Company Galway Harbour Company
Howth Fishery Harbour Centres: Department of Agriculture, Food and the Marine
Killybegs Fishery Harbour Centres: Department of Agriculture, Food and the Marine
Kinsale Cork County Council
Limerick Shannon Foynes Port Company
New Ross Port of New Ross
Ros A'Mhil - (Rossaveel) Fishery Harbour Centres: Department of Agriculture, Food and the Marine
Rosslare Iarnrod Eirann - Rosslare Europort
Shannon (River Shannon) Shannon Foynes Port Company
Waterford Port of Waterford Company
Wicklow Wicklow County Council
Other port authorities
Gibraltar Gibraltar Port Authority
British Antarctic Survey British Antarctic Survey

© British Crown Copyright, 2026. All rights reserved.

4.4 Custodian Organisations

Die folgenden Vermerke werden für jede Custodian Organisation wiedergegeben, deren Material im Dienst enthalten ist.

Kroatien

This product has been derived in part from material obtained from the Hydrographic Institute of the Republic of Croatia and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Hydrographic Institute of the Republic of Croatia 2026. All rights reserved.

Island

This product has been derived in part from material obtained from the Icelandic Coast Guard, Hydrographic Department and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Icelandic Coast Guard, Hydrographic Department 2026. All rights reserved.

Malta

This product has been derived in part from material obtained from the Malta Hydrographic Office, Transport Malta and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Malta Hydrographic Office, Transport Malta 2026. All rights reserved.

Portugal

This product has been derived in part from material obtained from the Instituto Hidrográfico, Portugal and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Instituto Hidrográfico, Portugal 2026. All rights reserved.

Slowenien

This product has been derived in part from material obtained from the Ministry of Infrastructure of the Republic of Slovenia and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Ministry of Infrastructure of the Republic of Slovenia 2026. All rights reserved.

Spanien

This product has been derived in part from material obtained from the Instituto Hidrográfico de la Marina and the UK Hydrographic Office with their permission.

© Copyright Instituto Hidrográfico de la Marina 2026. All rights reserved.

Die vorstehenden Namen werden genau so verwendet, wie das UKHO sie vorgibt. Eigennamen werden nicht übersetzt.

4.5 IC-ENC

Über IC-ENC gelieferte Kartendaten bleiben Eigentum der jeweiligen nationalen hydrographischen Dienste und ihrer Datenlieferanten und sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht an diesem Material liegt beim hydrographischen Dienst des Landes, auf das sich die Daten beziehen.


5. Hinweise einzelner Datenlieferanten

5.1 Belgien

NOTICE: Belgian Inland-ENCs can be used as additional data for the ports of Nieuwpoort BE8NIE01 and Blankenberge BE7EV002. Those data are downloadable via https://www.visuris.be/Vaarkaarten

Unverbindliche Übersetzung: HINWEIS: Belgische Inland-ENCs können als zusätzliche Daten für die Häfen Nieuwpoort BE8NIE01 und Blankenberge BE7EV002 verwendet werden. Diese Daten sind über https://www.visuris.be/Vaarkaarten herunterladbar.

5.2 Niederlande

NOTICE: This product has been derived in part from material obtained from the Hydrographic Service of the Royal Netherlands Navy with its permission. © Copyright Netherlands Ministry of Defence, 2026. All rights reserved.

The Hydrographic Service of the Royal Netherlands Navy makes no warranties or representations, express or implied, with respect to this product. The Hydrographic Service of the Royal Netherlands Navy has not verified the information within this product or quality assured It.

Unverbindliche Übersetzung: HINWEIS: Dieses Produkt wurde teilweise aus Material abgeleitet, das mit Genehmigung des Hydrographischen Dienstes der Königlich Niederländischen Marine bezogen wurde. © Copyright Niederländisches Verteidigungsministerium, 2026. Alle Rechte vorbehalten. Der Hydrographische Dienst der Königlich Niederländischen Marine gibt in Bezug auf dieses Produkt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. Er hat die in diesem Produkt enthaltenen Informationen weder überprüft noch einer Qualitätssicherung unterzogen.

5.3 Türkiye

NOTICE: This product has been derived from ENCs from the TN-ONHO with its permission. Users should be aware of that the information within the product and the quality of the data has not been verified by TN-ONHO. Users should also know that this product may have display differences other than the standard official products.

Unverbindliche Übersetzung: HINWEIS: Dieses Produkt wurde mit Genehmigung des TN-ONHO aus dessen ENCs abgeleitet. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass die Informationen in diesem Produkt und die Qualität der Daten vom TN-ONHO nicht überprüft worden sind. Nutzer sollten außerdem wissen, dass dieses Produkt Darstellungsunterschiede gegenüber den amtlichen Standardprodukten aufweisen kann.

Für Dänemark, die Färöer, Griechenland und Montenegro sieht der Vertrag keinen länderspezifischen Hinweis vor; es gilt die allgemeine Erklärung in Abschnitt 2 dieser Acknowledgements and Notices.


6. Keine Befürwortung

Weder die International Hydrographic Organization (IHO) noch das International Hydrographic Bureau (IHB), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das United Kingdom Hydrographic Office, eine Custodian Organisation, die Norwegian Mapping Authority, Hydrographic Service, IC-ENC oder einer ihrer Datenlieferanten befürwortet xLog Boating oder ein Produkt oder eine Dienstleistung der xLogical Apps GmbH, und nichts in xLog Boating und nichts in Material, das sich auf xLog Boating bezieht, soll nahelegen, dass das Produkt von einer dieser Organisationen stammt oder einem Produkt oder einer Dienstleistung einer dieser Organisationen gleichwertig ist.


7. Urheberrecht und erlaubte Nutzung

Die in xLog Boating dargestellten Kartendaten sind urheberrechtlich geschützt, soweit ihre Lizenz nicht auf diese Rechte verzichtet; für die in Abschnitt 1 dieser Acknowledgements and Notices ausgewiesenen offen lizenzierten Daten sagen Abschnitt 1 und Abschnitt 7 der EULA, wieweit deren eigene Lizenz regelt, was Sie damit tun dürfen. Eine der Organisationen, die die Kartendaten liefern, verpflichtet uns, Sie schriftlich darauf hinzuweisen, dass das Kopieren der Produkte gegen das Urheberrecht verstößt und verfolgt werden kann (Vertragswortlaut: copying of the products is a violation of copyright laws and may be prosecuted). Ihre Rechte aus dem Endnutzer-Lizenzvertrag, einschließlich des Rechts auf eine vollständige Kopie der Anwendung zu Archiv- oder Sicherungszwecken (Abschnitt 8 der EULA), bleiben unberührt.

Sie dürfen die Vermerke und Hinweise in diesem Dokument nicht entfernen, ändern, verdecken oder kürzen; dieses Verbot ist Teil Ihrer Lizenz (Abschnitt 7 des Endnutzer-Lizenzvertrags). Die Pflichttexte geben wir in der Sprache wieder, in der sie uns vorgegeben sind; eine daneben stehende Übersetzung ist als solche gekennzeichnet und dient allein Ihrer Information. Die erlaubte Nutzung von xLog Boating und der Kartendaten regelt der Endnutzer-Lizenzvertrag.


8. Kontakt

Fragen zum Urheberrecht oder zu diesen Vermerken:

xLogical Apps GmbH
Kopernikusstraße 15
63500 Seligenstadt
Deutschland
support@xlog-boating.com